Der Elternbeirat
Liebe Eltern,
Sie finden die Mitglieder des neu gewählten Elternbeirats sowie deren Kontaktadressen im Abschnitt Mitglieder Elternbeirat.
Sollten Sie Anliegen haben, lassen Sie es uns wissen. Wir sind gerne für Sie da.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,
Ihr Elternbeirat 2021/2023
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Ende Oktober 2021 schrieb der Elternbeirat einen offenen Brief an das Landratsamt, um die Baumaßnahmen am GSG voranzubringen und Antworten auf derzeit unbeantwortete Fragen zu erhalten. Hier finden Sie den Link zum zugehörigen Zeitungsartikel.
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Im Brief vom 18.02.2020 an die Gemeinde Röthenbach, ging es um den Stand bezüglich Beginn der Renovierung des Schultrakts: Brief an Gemeinde_ Stand Schulrenovierung_Umzug in Container
Mitglieder des Elternbeirats 2021/2023
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Liebe Eltern,
Das vorliegende „Eltern A – Z“ soll Ihnen bei Fragen rund um die neue Schule Ihres Kindes eine erste Hilfe sein. Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen Schulleitung, Lehrkräfte und die Mitglieder des Elternbeirats gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden solange Gültigkeit hat, bis Neuerungen veröffentlicht werden. Vermissen Sie im „Eltern A – Z“ etwas, haben Sie Anregungen, Kritik, Vorschläge – lassen Sie es uns bitte wissen. Wir wünschen allen neuen Schülerinnen und Schülern einen guten Start!
Schulleitung und Elternbeirat
ALLER ANFANG IST SCHWER
Um den Einstieg in die gymnasiale Schulzeit zu erleichtern, werden unsere neuen Schüler in der ersten Woche an Kennenlerntagen teilnehmen, und sie haben die Tutoren als Ansprechpartner zur Seite.
ALLGEMEINE ELTERNAUFGABEN
Eltern unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule. Sie tragen besonders bei jüngeren Schülern dafür Sorge, dass Hausaufgaben erledigt werden, was aber nicht heißt, dass sie diese auch korrigieren. Ebenso haben Eltern die Aufgabe, ihre Kinder regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu schicken, ausgestattet mit allen notwendigen Büchern und Unterrichtsmaterialien.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unter der Rubrik „Service“ finden Sie auf der Homepage wichtige, jährlich gleichbleibende Informationen.
https://www.gsgym.bayern/wp-content/uploads/2018/01/Elterninfo-unv.pdf
ÄNDERUNG DER ADRESSE ODER DES SORGERECHTS
Geben Sie bitte sämtliche Änderungen zeitnah an das Sekretariat weiter.
AUFSICHTSPFLICHT
Die Schule hat die Pflicht, die Schüler während des Unterrichts und in der ersten und zweiten Pause altersgemäß zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und endet nach dem Unterricht. In der der Mittagspause, also die Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht, können die Schüler prinzipiell die Schule verlassen. Bei den in der Schule verbleibenden Schülern sorgt die Schule für eine angemessene Aufsicht.
BAYEUG – BAYERISCHES GESETZ ÜBER DAS ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSWESEN
Es gilt für alle Schularten und regelt die allgemeingültigen Sachverhalte wie Schularten, Unterrichtsinhalte oder Ordnungsmaßnahmen.
( http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/gesetze.html)
BEFREIUNG VOM UNTERRICHT
Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden wegen einer plötzlichen Erkrankung entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Der erkrankte Schüler meldet sich im Sekretariat und dort werden die Eltern benachrichtigt. Erkrankt ein Kind vor Unterrichtsbeginn, so muss es telefonisch bis 8.00 Uhr im Sekretariat entschuldigt werden. Innerhalb von zwei Tagen muss dann eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben während einer schriftlichen Arbeit, bekommt der Schüler die Note 6.
BERATUNG IN DER SCHULE
Frau StDin Heike Koch (Beratungslehrerin) und die Schulpsychologin StRin Andrea Grillmeier beraten Schüler und Eltern bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, bei besonderer Begabung und bei persönlichen Problemen. àSchulberatung
BEZUSCHUSSUNG VON KOSTEN
Bei Bedarf kann bei Klassenfahrten ein Antrag im Sekretariat gestellt werden, der vertraulich an den Kassier des EB weitergeleitet wird. Dieser entscheidet zusammen mit dem Vorsitzenden des EB über die Vergabe des Zuschusses.
BUT (BILDUNG UND TEILHABE)
Über die Bildungs- und Teilhabegutscheine können u. a. Klassenfahrten, Mensa-Essen und Nachhilfestunden (auch schulinterne Nachhilfe) bezuschusst werden. In welchem Umfang und mit welchen Formalitäten dies geschieht, ist mit der zuständigen Stelle zu klären.
EINSICHTNAHME VON SCHRIFTLICHEN ARBEITEN
Schriftliche Arbeiten (große und kleine Leistungsnachweise) sollen den Schülern zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause gegeben werden. Sie sind der Schule innerhalb einer Woche unverändert zurückzugeben. Der Begriff „sollen“ lässt der Schule einen gewissen Spielraum. Dieser gilt vor allem dann, wenn schriftliche Arbeiten nicht rechtzeitig oder nicht unverändert an die Schule zurückgegeben wurden.
ELTERNBEIRAT (EB)
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern. Er nimmt die ihm nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr, wirkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit und hat Auskunfts-, Unterrichtungs- und Informationsrechte. Um die Arbeit des Elternbeirats zu unterstützen wird der Mitgliedsbeitrag für die Landeselternvereinigung (LEV) gemeinsam mit dem Kopiergeld eingesammelt. Auf der Homepage der Schule finden Sie aktuelle Informationen und die Kontaktdaten der Elternbeiratsmitglieder. à Landeselternvereinigung
ELTERNBEIRATSWAHL
Für die Wahl des EB gilt die vom EB gesondert erlassene Wahlordnung. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt (nächste Wahl im Schuljahr 2015/2016). Für jedes die Schule besuchende Kind haben die Eltern eine Stimme.
ELTERNBRIEFE
Die Schule verschickt regelmäßig Informationsschreiben auf elektronischem Weg (ESIS). Sollte dies nicht möglich sein, so erhält das Kind den Brief auch in Papierform. Hinweise zu unserem Informationssystem erhalten Sie hier: https://www.gsgym.bayern/service/#esis Für die Wahl des EB gilt die vom EB gesondert erlassene Wahlordnung. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt (nächste Wahl im Schuljahr 2015/2016). Für jedes die Schule besuchende Kind haben die Eltern eine Stimme.
ELTERNSPRECHABEND
Jedes Schuljahr werden zwei Elternsprechabende veranstaltet. In der Regel sind alle Lehrkräfte der Schule anwesend und stehen für kurze Gespräche zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über ESIS und über die am Tag des Elternsprechabends ausgehängten Listen.
ELTERNSTAMMTISCH
Eltern einer Klasse können sich zum Elternstammtisch verabreden. Der Klassenelternsprecher koordiniert die Treffen und lädt auf Wunsch Lehrer dazu ein.
ELTERNVERBÄNDE
In Bayern gibt es eine gesetzliche Elternvertretung an jedem Gymnasium (Elternbeirat). Darüber hinaus wurden verschiedene Verbände gegründet, die Elterninteressen vertreten. Es gibt schulartbezogene Elternverbände wie die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV), bei der unsere Schule Mitglied ist.
ELTERNVERSAMMLUNGEN / KLASSENELTERNVERSAMMLUNGEN
Vorgeschrieben ist für jede Klasse mindestens einmal im Schuljahr eine Klassenelternversammlung. Einzuberufen sind die Klassenelternversammlungen durch den Schulleiter, und zwar in den ersten drei Monaten nach Unterrichtsbeginn. Durchgeführt wird die Versammlung meist von den Klassenleitern. Anwesend sind zudem zeitweise die Fachlehrkräfte. Eine Klassenelternversammlung ist auch dann abzuhalten, wenn ein Viertel der Schülereltern einer Klasse dies beantragt. Die Einladung erfolgt über den Schulleiter.
ERZIEHUNGSMASSNAHMEN ART 86 EUG / § 16 GSO
Darunter fallen alle Maßnahmen, die zur Erziehung der Schüler dienen, einschließlich à Nacharbeit undàOrdnungsmaßnahmen.
FACHBETREUER
Jede Fachschaft hat je nach Personenzahl einen oder zwei Fachbetreuer, der z. B. darauf achtet, dass für alle Klassen vergleichbare Anforderungen in Schulaufgaben gestellt werden. Er ist nach der Fachlehrkraft auch der nächste Ansprechpartner bei Problemen mit Noten.
FAHRTENPROGRAMM
Feste Bestandteile sind das Schullandheim (6. Jg.), die Wintersportwoche (7. Jg.) und die Studienfahrt nach Berlin (11. Jg.). Bei Nichtteilnahme an der Fahrt muss ein Ersatzunterricht besucht werden.
FERIEN
Herbst-, Weihnachts-, Faschings-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien. Auf der Seite des Kultusministeriums finden sich die aktuelle und die für die nächsten Jahre gültige Ferienordnung. http://www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html).
FÖRDERVEREIN
Unser Förderverein bezuschusst vielfältige Aktionen, die das kulturelle und gesellschaftliche Leben der Schule bereichern. Über neue Mitglieder freut sich die Vorsitzende Brigitte Weinberg. https://www.gsgym.bayern/foerderverein/#mitglieder_f%C3%B6rder
GSO – GYMNASIALE SCHULORDNUNG
Schulordnung für Gymnasien in Bayern. Sie kann auf der Seite des Kultusministeriums abgerufen werden:
http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/verordnungen.html
HANDY
darf auf dem Schulgelände nicht benützt werden (Bay EUG Art. 56). Dies gilt auch für andere elektronische Speichermedien.
HAUSAUFGABEN
Die Koordinierung der Hausaufgaben obliegt dem Klassenleiter. Der Nachmittagsunterricht muss berücksichtigt werden. Sonntag, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten (s. GSO § 52). Die Schüler sind verpflichtet ein Hausaufgabenheft zu führen.
HAUSMEISTER
Unser Hausmeister heißt Jürgen Traband. Sein Büro befindet sich am Ausgang zum Pausenhof.
HAUSORDNUNG
siehe Anhang
INFORMATIONSPFLICHT DER SCHULE
Zeigt ein Schüler Schwierigkeiten in der Schule, wie z. B. ein plötzliches auffallendes Nachlassen der schulischen Leistung oder gesundheitliche Probleme, so hat die Schule die Pflicht, die Eltern so früh wie möglich darüber schriftlich zu informieren.
HILFSMITTEL
Das Staatsministerium erlaubt in etlichen Fächern Hilfsmittel (Lexika, Formelsammlung, Taschenrechner). Diese unterliegen aber bestimmten Anforderungen. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf bei der jeweiligen Lehrkraft hierüber zu informieren. Die Vorgaben des KM finden Sie unter:
http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schularten/gymnasium/weitere-infos.html(s. „Hilfsmittel bei der…“)
HINWEIS
Mit einem Hinweis kann die Schule den Erziehungsberechtigten Auffälligkeiten mitteilen, so z. B. das Fehlen von Hausaufgaben, Vergessen von Materialien oder Zuspätkommen. Der Hinweis ist keine Ordnungsmaßnahme und hat keine weiteren Konsequenzen.
HOMEPAGE
Hier finden Sie stets die aktuellsten Informationen und Termine: www.gsgym.bayern
Unsere Schule ist seit vielen Jahren Mitglied bei der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e. V. (LEV).
Rund 70 % der bayerischen Gymnasien haben sich der LEV angeschlossen. Damit ist sie die mitgliederstärkste Elternvertretung.
Schauen Sie auch mal auf der Homepage der LEV vorbei. Hier finden Sie weitere interessante und nützliche Informationen, die Ihnen helfen, Ihr Kind während der Schulzeit zu begleiten.
Mit der erneuten Einführung des G 9 wird ein entwicklungsgerechteres Lernen für die Schülerinnen und Schüler zur gymnasialen Bildung ermöglicht.
Die Landeselternvereinigung LEV (www.lev-gym-bayern.de) und der Direktorenvereinigung (www.baydv.de ) hatten sich diesbezüglich mit dem Kultusministerium längere Zeit auseinander gesetzt.
Über den Elternbeiratsvorstand sind wir mit der LEV in Verbindung und werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Schulen dann besonders stark sind, wenn gemeinsame Ziele formuliert sind und Schulleitung, Lehrkörper und Eltern an einem Strang ziehen und sich gegenseitig unterstützen.
Wir laden Sie, liebe Eltern deswegen ganz herzlich ein:
Interessieren Sie sich für das Schulleben. Wenn Sie Anregungen haben, aber auch wenn Sie sich über etwas ärgern, nehmen Sie Kontakt zum Elternbeirat auf.
Wir sind die Anlaufstelle. Bei uns ist Ihr Anliegen richtig aufgehoben.
Kontakt: jan.matsche@gsgym.de
Auch dieses Jahr hat der Elternbeirat Wünsche, Anregungen und Vorschläge zum Unterrichtsbetrieb und zum Schulleben entwickelt und diese in seinen Sitzungen eingebracht. Wir werden den sehr konstruktiven und vertrauensvollen Dialog mit der Schulleitung und den Lehrkräften weiterführen. Und selbstverständlich freuen wir uns über eine starke Beteiligung der Eltern.
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Damit Sie sich etwas besser zu Recht finden, hat der Elternbeirat, in Absprache mit der Schulleitung, ein Eltern A-Z erstellt, das allen 5.-Klässlern am 1. Schultag übergeben wurde.
Oder direkt als Seite: |
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Die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern ist die größte Elternorganisation für die Gymnasien im Freistaat. Die LEV beansprucht das Vertretungsrecht für ca. 300.000 Eltern der Schülerinnen und Schüler an bayerischen Gymnasien. |
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Der Bayerische Elternverband setzt sich seit seiner Gründung 1968 für die individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen in Bayern ein, unabhängig davon, welche Bildungseinrichtung sie besuchen und aus welchem Elternhaus sie kommen. Der BEV versteht sich als Elternvertretung für alle Schularten. |
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Der Bundeselternrat (BER) ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Er unterstützt die Elternvertreter in den Ländern dabei, ihre schulischen Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. |
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Die Internetseite des Kultusministeriums. Hier erhalten Sie die für die Eltern relevanten Informationen. |
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Das ISB ist eine zentrale Einrichtung zur Beratung und Unterstützung aller an guter Schule Beteiligten. Es gibt Impulse zur qualitativen Weiterentwicklung des bayerischen Schulwesens. |
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Schule und Wirtschaft – durch die Stiftung Bildungspakt Bayern sind das nicht länger getrennte Welten, die nicht zueinander finden können. Die Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, in einem Private-Public-Partnership neue Wege einer konstruktiven Zusammenarbeit zu erproben. |
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Auf diesen Seiten finden Sie wesentliche Informationen über Genese, Entwicklung und den aktuellen Stand der Schulentwicklung in Bayern. |
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Die Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen: Die Schulberatung ist neutral, kostenfrei und vertraulich. |
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Diese Internetseite bietet eine Fülle von Informationen zu einer sehr breiten Palette von Themen, darunter den Umgang mit Medien, Hinweise für Eltern behinderter Kinder oder auch über Kinderuniversitäten. |
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Hier lassen sich die verschiedenen PISA-Berichte nachlesen. Auch gibt es hier aktuelle Informationen zum Stand der Bildungsentwicklung in Deutschland. |
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Mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Erprobung zeitgemäßer Führungsmodelle hat die Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Kultusministerium im Schuljahr 2006/07 das Modellprojekt „MODUS F“ (MODUS Führung) gestartet. |
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Der Projektname steht für „MODell Unternehmen Schule im 21. Jahrhundert“. Vom Schuljahr 2005/6 an erprobten bayerische Gymnasien verschiedenster Neuerungen. Ziel war: Schulen werden selbstständiger, entwickeln unternehme-risches Denken und übernehmen mehr Verantwortung. 30 erprobte Maßnahmen sind inzwischen für alle Schulen freigegeben. Einige werden auch am GSG praktiziert. |